Zertifizierung
Viele Auftraggeber möchten möglichst von einer unabhängigen
und kompetenten Stelle wissen, ob die von ihnen beauftragten Personen
qualifiziert sind und ob die von diesen erbrachten Leistungen ihren Qualitätsansprüchen
genügen. Dies gilt auch für Grundstücksbewertungssachverständige und deren
Gutachten, die z.B. in Scheidungsfällen, Erbauseinandersetzungen, bei
Beleihungsabsicht oder einfach nur zum Zwecke der Vermögensübersicht erstellt
werden sollen. Auf diesen Sachverständigengutachten basieren viele für die
Existenz der Betroffenen wichtige Vorgänge (z.B. Kauf, Gerichtsentscheidungen etc.).
Von
einem Bewertungssachverständigen erwartet man, dass die "Schätzung"
so zuverlässig und marktnah wie möglich ausfällt. Das garantierte in
Deutschland lange Zeit vorwiegend die Institution des "öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen" (öbuv SV). Im Rahmen europaweit
bestehender Tendenzen zur Entstaatlichung und Deregulierung konnte sich dieses
spezifisch deutsche System der Bestellung durch halbstaatliche Kammern (wie
z.B. Industrie- und Handelskammern) in Europa nicht durchsetzen.
Die
zunehmende Globalisierung der Märkte macht letztlich die Schaffung international
anerkannter Regelwerke erforderlich.
Durch
die zwischenzeitlich geschaffenen internationalen Richtlinien erlangen
Standards und Begriffe wie "Qualitätssicherung" eine nicht zu
unterschätzende Bedeutung für die deutsche Wertermittlungspraxis. Qualitätssicherung
kommt aus dem angelsächsischen Raum, vorrangig aus den USA. Dort gibt es für
viele Berufszweige (ähnlich wie in Deutschland in der Grundstücksbewertung)
keine staatlich genormten Ausbildungswege und Berufsbezeichnungen. Die
Einführung von Sicherheitsmaßnahmen ist notwendig, um den Verbraucher zu
schützen und um teure Schadenersatzprozesse zu vermeiden. Als Folge der sich
verändernden Kundenerwartungen hinsichtlich der Qualität der von ihnen
gekauften Produkte bzw. beauftragten Dienstleister sind zunächst auf der
Grundlage von Euronormen private Zertifizierungsstellen für Sachverständige ins
Leben gerufen worden. Die Zertifizierungsstellen müssen eine Reihe von
Anforderungen erfüllen, die in diesen Normen festgeschrieben sind, und durch
ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem eine gleichbleibende
Kontrolle der Qualität ihrer Arbeit sicherstellen. Ein wesentliches Element der
Qualitätssicherung ist das zwischenzeitlich weltweit anerkannte System der
regelmäßigen Begutachtung und Überwachung der Zertifizierungsstelle sowie die
regelmäßige Überwachung der Kompetenz der zertifizierten Personen.
Wesentliches Element der Qualitätssicherung und damit die
Vertrauensbasis in das Prüf- und Zertifizierungswesen ist die Akkreditierung im
System des deutschen Akkreditierungsrates (DAR), in dem Akkreditierer aus dem
gesetzlich geregelten Bereich, Vertreter des DIN sowie Vertreter der deutschen
Industrie (BDI) und des Staates (BMWA) zusammenwirken.
"Akkreditierung" bedeutet formelle Anerkennung der Kompetenz der
Zertifizierungsstelle. Die Erfüllung der Norm (hier: DIN EN ISO/IEC 17024) wird
durch eine unabhängige Drittstelle geprüft und bestätigt. Der
Akkreditierungsprozess ähnelt dem der Zertifizierung und wird nach den weltweit
abgestimmten IAF-Guidelines (International Accreditation Forum, Inc.)
durchgeführt. Zertifizierer, die eine Akkreditierung anstreben, müssen ihre
Prozesse beschreiben und eine Überprüfung vor Ort - ein Geschäftsstellen-Audit
und ein sog. Witness-Audit (während der Zertifizierungsprüfung) - erfolgreich
abschließen, bevor sie die Akkreditierungsurkunde erhalten. Akkreditierte
Zertifizierer werden hinsichtlich der Aufrechterhaltung der
Akkreditierungsbedingungen jährlich mindestens einmal auditiert. Mit der
Akkreditierung wird der Zertifizierungsstelle bestätigt, dass sie in der Lage
ist und auch diesbezüglich ständig überprüft wird, die Zertifizierung von
Personen ordnungsgemäß durchzuführen.
Im gesetzlich
nicht geregelten Bereich wie z.B. im
Grundstücksbewertungs-Sachverständigenwesen wacht die Trägergemeinschaft für
Akkreditierung (TGA) über die Einhaltung von Normkriterien und prüft, ob die
Regeln der Zertifizierungsstelle ausreichend sind und somit die Kompetenz der
von dieser zertifizierten Sachverständigen sichergestellt ist.
Regeln und Ablauf des Zertifizierungsverfahrens wurden im Rahmen des
zuständigen Sektorkomitees der TGA in Zusammenarbeit mit den in Deutschland
diesbezüglich kompetenten Stellen und entsprechende Dienstleistungen
nachfragenden Institutionen (z.B. Hochschulen, Ausbildungsinstitutionen, Vertretern
der IHK’n, Behörden, Berufsverbänden, öbuv Sachverständigen, Banken) erarbeitet.
Das sog. "Normative Dokument" der TGA
(Rechtskraft durch Beschluss des TGA-Hauptausschusses vom 21.11.2005) regelt
die wesentlichen Zulassungs- und Prüfverfahren, also die fachspezifischen
Anforderungen an Bewertungssachverständige und das Verfahren ihrer
Zertifizierung und enthält einen Pflichtenkatalog für die zertifizierten
Sachverständigen.
DIN EN ISO / IEC 17024
Die bisher für die Personenzertifizierung
maßgebliche EN 45013 wurde durch die weltweit anerkannte Norm ISO/IEC
17024 abgelöst. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe der Internationalen
Organisation für Normung (ISO) sowie der Internationalen Elektrotechnischen
Kommission (IEC) erarbeitet. Im April 2003 wurde die ISO/IEC 17024 vom
Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom Europäischen Komitee für
elektronische Normung (CENELEC) als Europäische Norm übernommen (EN ISO/IEC
17024). Im Oktober 2003 hat das DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) die
Norm in das Deutsche Normenwerk übernommen und als Deutsche Norm (DIN EN
ISO/IEC 17024) herausgegeben.
Grundlage für die Ausarbeitung der Norm sind
die Anforderungen der EN 45013. Mit der neuen Norm wurden die Anforderungen an
die Zertifizierungsstelle und an ihr Personal sowie die Aufgaben der Zertifizierungsstelle
zur Durchführung des Zertifizierungsprozesses erweitert und ausführlicher
beschrieben. Dies bedeutet letztendlich noch höhere Qualitätssicherung
in der Sachverständigenzertifizierung.
Die ISO/IEC 17024 wurde mit dem Ziel
erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Stellen, die
Personen zertifizieren, zu erreichen. Wollen beispielsweise internationale
Anleger in Deutschland in Immobilien investieren, so besteht für sie Bedarf an
Sachverständigen, die über ein Zertifikat verfügen, das Kompetenz,
Zuverlässigkeit und weltweites Vertrauen dokumentiert. Die Zertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt
diese Voraussetzung.
Warum Zertifizierung
Eine viel geäußerte Frage von Personen, die
in der Wertermittlung tätig werden wollen oder bereits tätig sind, lautet:
"Warum soll ich mich zertifizieren lassen? Ich besitze ja schließlich
einen Hochschulabschluss; ist das nicht ein ausreichender Beweis meiner
Qualifikation?" Was unterscheidet also die Zertifizierung von einem
Fachhochschul bzw. Hochschulabschluss?
Wertermittlung ist
nicht alleine theoretisch erlernbar (zumal es in diesem Bereich keinen
genormten Ausbildungsweg gibt). Die in langjähriger Praxis gewonnenen
Erfahrungen sind durch kein Studium zu ersetzen. Nur die Kombination von
theoretischem Wissen und jahrelanger praktischer Erfahrung ermöglicht die Kompetenz,
die ein anspruchsvoller Auftraggeber erwartet. Eine Zertifizierung setzt daher
voraus, dass der Sachverständige nach einer fundierten theoretischen Ausbildung
(z.B. einem einschlägigen Studium) mehrere Jahre intensive praktische
Bewertungstätigkeit auf dem betreffenden Sachgebiet ausgeübt hat.
Aber nicht nur
allein die praktische Erfahrung unterscheidet den zertifizierten
Sachverständigen von dem "nur" Hochschul- oder Akademieabsolventen.
Die Pflicht zur Weiterbildung, die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsproben
und Wissensstand und der ggf. drohende Zertifikatsentzug bewirken, dass die
zertifizierten Sachverständigen sich nicht auf einem einmalig erreichten
Abschluss "ausruhen" können, sondern gezwungen sind, ihr Fachwissen
ständig aktuell zu halten und sich mit den jeweils neuesten bewertungstheoretischen
Erkenntnissen auseinanderzusetzen.
Jeder
Sachverständige sollte sich deshalb die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC
17024 zum Ziel setzen. Auch für bereits öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige ist eine Zertifizierung zu empfehlen, da das international
einheitliche Zertifizierungssystem die traditionellen nationalen Qualitätssicherungssysteme
- auch die öffentliche Bestellung in Deutschland - nach und nach ablösen wird.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung vs.
Zertifizierung
Innerhalb der TGA-Sektorkomiteesitzungen wurden
die fachlichen Anforderungen aus der öffentlichen Bestellung erweitert und in
vielen Punkten konkretisiert. Diese Ergänzungen sind zwischenzeitlich in die
meisten aktuellen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen der IHK’n übernommen
worden. Es besteht nunmehr eine fast vollständige Übereinstimmung der
fachlichen Voraussetzungen zwischen den für die zertifizierten und öffentlich
bestellten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken geltenden Regelungen.
In Deutschland werden zunächst beide Systeme bestehen: die
halbstaatliche öffentliche Bestellung und die private Zertifizierung. Die
Kosten und der Zeitaufwand der Sachverständigen, die in beiden Systemen tätig
sein wollen, sind allerdings nicht zu unterschätzen. Auf Dauer wird auch der
Gesetzgeber keine zwei Typen von Sachverständigen zulassen; die Vielzahl der
Sachverständigentypen muss im Interesse des Verbrauchers beschränkt werden. Die
Vorgaben der international anerkannten Regelwerke haben dabei Priorität. Die
europäischen Normen setzen eindeutig auf Privatisierung, Deregulierung und
Zertifizierung.